Verfolgung von Ärzten wegen Maskenbefreiungen

Die Leopoldina veröffentlichte ein Diskussionspapier mit dem Titel „Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin“ und führen hierbei zur Sachlage vor:

Das deutsche Gesundheitssystem soll allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einer Versorgung gemäß dem Stand der Wissenschaft und Technik ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den jeweils aktuellen Stand des Wissens und der Technik kennen und in der Lage sein, danach zu handeln. Die Corona-Pandemie hat auf dramatische Weise gezeigt, wie wichtig die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem ärztlichem Denken und Handeln ist. Sie hat aber auch in Teilen der Ärzteschaft problematische Defizite erkennen lassen, sowohl was den rationalen und begründeten Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch deren Stellenwert für das praktische Handeln und die Kommunikation in Politik und Öffentlichkeit angeht. Eine Ursache für diese Defizite ist, dass in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung der Wissenschaftskompetenz bisher nicht die notwendige Bedeutung zukommt.“

In dem Papier fordern sie dazu auf, Ärzte in Zukunft stärker in Bezug auf wissenschaftsbasiertes Handeln aus- und weiterzubilden.

Während die Staatsanwaltschaften gegen Ärzte vorgehen, die in der Corona-Pandemiezeit Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt haben oder ausstellen, stelle ich hier nun mal das Thema der Masken zur Diskussion und freue mich über sachliche und mit Belegen versehene Kritik.

Meine Auffassung hierzu:

Das Ausstellen von Maskenbefreiungsattesten in der Corona-Pandemie-Zeit dient der Gesunderhaltung der individuellen Person und dem Schutz der Allgemeinheit, durch das Abwenden gesundheitsbeeinträchtigender und in Bezug auf das Pandemiegeschehen sinnfreier Maßnahmen.

Maßnahmen, die durch Weglassung nachweislich gesundheitsbeeinträchtigender Faktoren der Gesunderhaltung dienen, bedürfen auch keiner vorherigen körperlichen Untersuchung.

Aufgrund der schon vor der Corona-Pandemie vorhandenen evidenzbasierenden Erkenntnisse, welche durch aktuelle, in der Corona-Pandemiezeit erworbenen wissenschaftlichen Daten nochmals faktisch und wissenschaftlich belegt wurden, ist das Ausstellen eines Maskenbefreiungsattestes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als evidenzbasiert, logisch, vernünftig und im Sinne der Gesunderhaltung zu bewerten.

Man kann Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausstellen, daher im Sinne der Wissenschaft und der Vernunft nicht dafür belangen, dass ihre fachliche Expertise evidenzbasierter war und ist, im Vergleich zu der jener „fachberatenden Experten der politischen Entscheider“, welche den Menschen unwissenschaftliche und gesundheitsschädigende Maßnahmen aufoktroyieren.

Bei den hier nachfolgend als wissenschaftliche Belege vorgetragenen Studien handelt es sich um faktische Untersuchungen. Vorsätzlich wurden Studien vermieden, deren Ergebnisse sich lediglich auf Modellrechnungen stützen.

Zur Sachlage:

Corona-Viren können aufgrund ihrer physikalischen Größe von bis zu 160 Nanometer, selbst wenn sie an Wasserpartikel (Wassermoleküle haben eine Größe von 0,2nm) angeheftet sind, durch eine FFP2-Maske (die bestenfalls eine Filteröffnung von 600 Nanometern bietet) physikalisch bedingt nicht herausgefiltert werden.

Bedeutsamer aber ist der Aspekt, dass Masken infolge der Feuchtigkeitsanreicherung einen „Vernebelungseffekt“ erzeugen, der zu einer Erhöhung der Aerosolbildung führt, welche durch den längeren schwebenden Verbleib in der Umgebungsluft, eine zusätzliche Gefahr für eine Infektionsausbreitung darstellen.

Dass Masken in Bezug auf Viren keinen Infektionsschutz darstellen, belegen wissenschaftliche Studien aus der Zeit vor der Corona-Pandemie, wie auf dieser Webseite unter "Masken" gelistet nachlesbar, u.a.: Nr. 01 bis 15, 22 – 24, 27, 34, 35, 38, 45

Auch in Bezug auf physische und psychische Gesundheitsgefahren durch das Maskentragen, gab es bereits vor der Corona-Pandemie wissenschaftliche Abhandlungen. Hier sei insbesondere auf die Arbeitsschutzverordnungen und Raumluftverordnungen in Schulen verwiesen.

Studienbelege zu gesundheitlichen Gefahren durch Maskentragen aus der Vor-Corona-Pandemiezeit sind u.a. die auf dieser Webseite unter "Masken" gelisteten wissenschaftlichen Abhandlungen von:
Person et al. 2017 (Nr. 27), Beder et al. 2008 (Nr. 28), Butz 2005 (Nr. 37).

U.a. mit diesem evidenzbasierten Wissen aus der Vor-Corona-Pandemiezeit in Bezug auf
> die Ineffektivität von Masken
(Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff, OP-Masken und FFP-Masken) in Bezug auf Virusausbreitungen und
> die negativen Gesundheitsbeeinträchtigungen
beim Maskentragen u.a. durch eine CO2-Rückatmung,
begründen sich Maskenbefreiungsatteste.

Hierdurch haben Maskenbefreiungsattest ausstellende Ärzte physischen und psychischen Schaden von ihren Patienten abgewendet, ohne dabei irgendeinen infektologischen und epidemiologischen Einfluss auf das pandemische Geschehen in der Gesellschaft genommen zu haben.

Neue Studien belegen die evidenzbasierte Richtigkeit des Ausstellens von Maskenattesten zum Abwenden von negativen Gesundheitsbeeinträchtigungen selbst bei kerngesunden Menschen. Hier sei u.a. auf folgende wissenschaftliche Studien verwiesen:

Die Ineffektivität der Maskenmandate bestätigen auch wissenschaftliche Studien, welche während der Corona-Pandemie durchgeführt wurden. Hier sei u.a. auf die folgenden Studien verwiesen:

In einer von Überlebensängsten geprägten Pandemiezeit, ist evidenzbasiertes Agieren ein Garant für eine bestmögliche Zukunft der Menschheit, auch wenn dieses einem gegenwärtigen Narrativ vielleicht widersprechen mag.

Daher bitte ich um sachliche Kritik mit Studienbelegen, welche meine Vorbringungen hier widerlegen.


Ansonsten muss die Frage erlaubt sein, wann die Staatsanwaltschaften hier zu ermitteln und die morgendlichen Haus- und Praxisdurchsuchungen bei "den systemfreundlichen Ärzten" beginnen?


Mit sonnigen Grüßen,
Thomas Ly

Senden Sie Kritiken bitte an: [email protected]

Um es nochmals deutlich nachzutragen:
FFP-Masken können unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Viren einen gewissen "Selbstschutz" bieten. Mehr aber nicht!
Als Fremdschutz sind sie ungeeignet. Maskenmandate sind daher sinnfrei und stellen daneben eine Gesundheitsgefährdung dar.


(18.06.2022 - tho)

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